Zahnmedizinische Zweitmeinung

Zweitmeinung beim Zahnarzt in Berlinbei komplexen Behandlungen und Misserfolgen

Eine fundierte Entscheidung braucht mehr als eine weitere Meinung – wir beurteilen Befunde, Behandlungspläne und die Ursachen bisheriger Probleme.

Mit der Expertise von Prof. Dr. Andreas Olze und Prof. Dr. Fouad Khoury – vor umfangreichen Sanierungen, Bisshebungen und Implantatversorgungen oder wenn eine Behandlung nicht zum gewünschten Ergebnis geführt hat.

35+ Jahre Erfahrung

4,8 Sterne bei Google

jameda-Note 1,4

Zwei ProfessorenProf. Dr. Olze · Prof. Dr. Khoury
Komplexe FälleSanierung · Bisshebung · Implantate
Nach MisserfolgenUrsachen sachlich analysieren
675 EuroUntersuchung und Beratung
Keine VerpflichtungBehandlung frei wählbar

Zweitmeinung

Eine fundierte Entscheidung braucht mehr als eine weitere Meinung

Wenn umfangreiche Zahnbehandlungen anstehen oder bereits durchgeführte Behandlungen nicht zum gewünschten Ergebnis geführt haben, geht es um weit mehr als einzelne Zähne: um Funktion, Ästhetik, Zahnerhalt, langfristige Stabilität und nicht selten um erhebliche finanzielle und persönliche Entscheidungen.

In unserer Praxis in Berlin Mitte bieten wir Ihnen eine wissenschaftlich fundierte zahnmedizinische Zweitmeinung unter Einbeziehung der Expertise von Prof. Dr. Andreas Olze und Prof. Dr. Fouad Khoury. Wir beurteilen Befunde differenziert, hinterfragen Behandlungspläne kritisch, analysieren Ursachen aufgetretener Probleme und zeigen medizinisch sinnvolle Alternativen auf.

Für Menschen, die vor einer schwierigen zahnmedizinischen Entscheidung stehen oder nach einer nicht zufriedenstellenden Behandlung eine neue Perspektive suchen.

Zahnarzt bespricht bei der Zweitmeinung Röntgenbild und Gebissmodell mit einem Patienten

Wann ist eine Zweitmeinung sinnvoll?

Eine fundierte Zweitmeinung beim Zahnarzt kann vor allem in zwei Situationen wichtig sein.

Vor der Behandlung

Eine große Entscheidung steht an

  • Ihnen wurde eine umfangreiche Zahnsanierung oder Komplettversorgung empfohlen
  • Eine Bisshebung bei ausgeprägtem Zahnverschleiß oder Abrasionsgebiss ist geplant
  • Mehrere Zähne sind stark geschädigt – Zahnerhalt oder Zahnersatz?
  • Eine umfangreiche ästhetische und funktionelle Rehabilitation ist vorgesehen
  • Implantate und ein komplexer Knochenaufbau erscheinen erforderlich

Nach der Behandlung

Das Ergebnis überzeugt nicht

  • Nach einer Behandlung sind Komplikationen oder unbefriedigende Ergebnisse aufgetreten
  • Zahnersatz, Implantate oder prothetische Versorgungen verursachen wiederholt Probleme
  • Eine Behandlung ist gescheitert oder wurde nicht abgeschlossen
  • Ihnen wurde gesagt, eine Implantation oder ein Knochenaufbau sei nicht möglich
  • Sie suchen eine unabhängige fachliche Einschätzung, bevor Sie weitergehen

Zweitmeinung nach Misserfolgen und Komplikationen

Was ist die Ursache – und wie lässt sich die Situation dauerhaft verbessern?

Nicht jede Behandlung führt zum erhofften Ergebnis. Dabei geht es uns nicht darum, frühere Behandler pauschal zu kritisieren, sondern um eine sachliche Analyse der aktuellen Situation. Je nach Befund untersuchen wir unter anderem:

  • funktionelle Beschwerden nach Zahnsanierungen und Probleme nach einer Bisshebung
  • Probleme mit Kronen, Brücken und anderem Zahnersatz
  • Komplikationen nach Implantationen und Knochenaufbauten
  • unzureichende ästhetische oder funktionelle Ergebnisse
  • wiederholte Frakturen, Lockerungen oder technische Probleme
  • Möglichkeiten, Zähne und bestehende Versorgungen zu erhalten
  • Optionen für eine Korrektur oder vollständige Neuplanung
Zahnärztin untersucht im Rahmen der Zweitmeinung die Zähne eines Patienten

Zwei wissenschaftliche Experten – eine differenzierte Beurteilung

Beide Professoren werden entsprechend der jeweiligen medizinischen Fragestellung in die Beurteilung der Befunde einbezogen.

Prof. Dr. med. dent. Andreas Olze

Zahnärztlicher Leiter

Prof. Dr. med. dent. Andreas Olze

Komplexe prothetische und funktionelle Rehabilitationen

Expertise bei umfangreichen Zahnsanierungen, komplexem Zahnersatz, Bisshebungen und der Rehabilitation stark verschlissener Gebisse.

Im Mittelpunkt stehen die funktionelle Ausgangssituation, die langfristige Belastbarkeit der Versorgung, der Erhalt vorhandener Zahnsubstanz und die Abstimmung der Behandlungsschritte – auch bei der Analyse fehlgeschlagener prothetischer und funktioneller Behandlungen.

Prof. Dr. med. dent. Fouad Khoury

Implantologie & Knochenaufbau

Prof. Dr. med. dent. Fouad Khoury

Implantologie und komplexe Knochenrekonstruktionen

Eingebunden bei anspruchsvollen implantologischen Fragestellungen: Aufbau fehlenden Knochens, Verwendung körpereigenen Knochens und etablierte Augmentationsverfahren, darunter die Khoury-Schalentechnik.

Besonders relevant, wenn Implantationen oder frühere Knochenaufbauten problematisch verlaufen sind oder bisher keine zufriedenstellende implantologische Lösung gefunden wurde.

Abstimmung durch Prof. Dr. OlzeAuch bei chirurgischen Fragestellungen erfolgt ein wesentlicher Teil der fachlichen Abstimmung durch Prof. Dr. Andreas Olze.
Prof. Dr. Khoury persönlich in BerlinViermal jährlich an jeweils zwei Operationstagen – dann auch persönliche Untersuchung möglich. Dazwischen in der Privatzahnklinik Schloss Schellenstein.
Beurteilung anhand von UnterlagenProf. Dr. Khoury kann anhand von Befunden und Röntgenbildern eingebunden werden. Das ist von einer persönlichen klinischen Untersuchung zu unterscheiden.

Was beurteilen wir?

Eine gute Zweitmeinung beschränkt sich nicht darauf, einen Behandlungsplan zu bestätigen oder abzulehnen. Entscheidend ist die Betrachtung der gesamten zahnmedizinischen Situation – mit dem Ziel einer nachvollziehbaren Bewertung und einer realistischen Einschätzung der verfügbaren Optionen.

  1. 01

    Ist die Diagnose vollständig und nachvollziehbar?

  2. 02

    Welche Zähne können langfristig erhalten werden?

  3. 03

    Ist das vorgeschlagene Behandlungskonzept funktionell und prothetisch schlüssig?

  4. 04

    Sind bei einer geplanten Bisshebung die funktionellen Voraussetzungen berücksichtigt?

  5. 05

    Welche implantologischen und knochenchirurgischen Alternativen bestehen?

  6. 06

    Gibt es weniger invasive oder biologisch sinnvollere Möglichkeiten?

  7. 07

    Was sind mögliche Ursachen bereits eingetretener Komplikationen oder Misserfolge?

  8. 08

    Welche Strukturen und bisherigen Versorgungen können erhalten werden?

  9. 09

    Wie sind langfristige Prognose und mögliche Risiken einzuschätzen?

Wie läuft die Zweitmeinung ab?

  1. Vorprüfung und Unterlagen

    Sie senden uns Befunde, Röntgenbilder, Fotos und den vorhandenen Behandlungsplan. So prüfen wir, ob Ihre Fragestellung zu unseren Schwerpunkten passt.

  2. Befundsichtung

    Die Unterlagen werden sorgfältig ausgewertet – je nach Fragestellung unter Einbeziehung von Prof. Dr. Olze und Prof. Dr. Khoury.

  3. Untersuchung und Beratung

    Bei Ihrem Termin in unserer Praxis an der Friedrichstraße untersuchen wir die klinische Situation und besprechen die Behandlungswege ausführlich.

  4. Ihre Entscheidungsgrundlage

    Sie erhalten eine differenzierte Einschätzung – auf Wunsch zusätzlich als ausführlichen schriftlichen Zweitmeinungsbericht.

Vorbereitung

Diese Unterlagen helfen uns bei der Beurteilung

  • bisheriger Behandlungsplan und Kostenvoranschlag
  • aktuelle und ältere Röntgenbilder, vorhandene DVT-Aufnahmen
  • intraorale und gegebenenfalls extraorale Fotos
  • Informationen zu bereits durchgeführten Behandlungen
  • vorhandene Modelle oder digitale Scans
  • bei Komplikationen: möglichst vollständige Dokumentation des Verlaufs

Welche Unterlagen im konkreten Fall nötig sind, stimmen wir vor dem Termin mit Ihnen ab.

Patientin bei der Röntgenaufnahme am Panorama-Röntgengerät in der Praxis

Für wen ist die Zweitmeinung gedacht – und was kostet sie?

Unsere Zweitmeinung richtet sich an Menschen mit einer konkreten, häufig komplexen zahnmedizinischen Fragestellung, die eine fundierte Entscheidungsgrundlage suchen. Wir nehmen uns bewusst Zeit für jeden Fall – deshalb ist das Angebot kein unverbindliches Informationsgespräch und keine weitere kostenlose Einschätzung.

Voraussetzung ist die Bereitschaft, die eigene Behandlungssituation ernsthaft zu betrachten und eine fachlich überzeugende Lösung auch konkret in Betracht zu ziehen.

Es besteht keine Verpflichtung, eine empfohlene Behandlung in unserer Praxis durchführen zu lassen.

Persönliche Zweitmeinung675 €Ausführliche Untersuchung, Befundsichtung und mündliche fachliche Beratung – nach vorheriger Vereinbarung.
Schriftlicher Zweitmeinungsbericht+ 250 €Optional: Bewertung der Befunde, mögliche Therapiealternativen und fachliche Empfehlung in strukturierter Form.

Bei besonders komplexen Fragestellungen kann der Aufwand abweichen – die Kosten stimmen wir dann vorab transparent mit Ihnen ab. Die Erstattung hängt von Ihrer Versicherung und Ihrem Tarif ab.

Sie stehen vor einer schwierigen zahnmedizinischen Entscheidung?

Senden Sie uns Ihre vorhandenen Befunde und den bisherigen Behandlungsplan. Wir prüfen, ob Ihre Fragestellung im Rahmen unserer Zweitmeinung sinnvoll beurteilt werden kann – ob vor einer umfangreichen Sanierung, Bisshebung oder Implantatversorgung oder nach einer nicht zufriedenstellenden Behandlung.

Eine fundierte Entscheidung beginnt mit einer fundierten Beurteilung.

Häufige Fragen zur zahnmedizinischen Zweitmeinung

Wählen Sie ein Thema – die Antworten öffnen sich per Klick. Ihre Frage ist nicht dabei? Wir beantworten sie gern persönlich.

Allgemeine Fragen zur zahnmedizinischen Zweitmeinung6 Fragen
Wann ist eine zahnmedizinische Zweitmeinung sinnvoll?

Eine Zweitmeinung ist insbesondere bei umfangreichen, kostenintensiven oder medizinisch anspruchsvollen Zahnbehandlungen sinnvoll. Dazu gehören beispielsweise Komplettsanierungen, Bisshebungen, umfangreiche prothetische Rehabilitationen, Implantatversorgungen und komplexe Knochenaufbauten. Auch wenn bereits durchgeführte Behandlungen nicht zum gewünschten Ergebnis geführt haben oder Komplikationen aufgetreten sind, kann eine erneute fachliche Beurteilung wichtige Erkenntnisse liefern.

Warum sollte ich einen komplexen Behandlungsplan nochmals überprüfen lassen?

Umfangreiche Zahnbehandlungen haben häufig langfristige Konsequenzen. Sie können mit dem Verlust natürlicher Zahnsubstanz, chirurgischen Eingriffen und erheblichen finanziellen Aufwendungen verbunden sein. Eine Zweitmeinung ermöglicht es, die Vollständigkeit der Diagnostik, die medizinische Notwendigkeit der geplanten Maßnahmen und mögliche Behandlungsalternativen nochmals zu überprüfen.

Was unterscheidet Ihre Zweitmeinung von einer gewöhnlichen zahnärztlichen Beratung?

Bei unserer Zweitmeinung steht die intensive fachliche Beurteilung einer konkreten und häufig komplexen Behandlungssituation im Mittelpunkt. Prof. Dr. Andreas Olze und Prof. Dr. Fouad Khoury werden entsprechend ihrer jeweiligen fachlichen Schwerpunkte aktiv in die Beurteilung der Befunde einbezogen. Es geht nicht um ein unverbindliches Informationsgespräch, sondern um eine fundierte Entscheidungsgrundlage.

Ist eine Zweitmeinung auch sinnvoll, wenn ich bereits mehrere andere Meinungen eingeholt habe?

Das hängt von der konkreten Situation ab. Entscheidend ist nicht die Anzahl bisheriger Meinungen, sondern ob Ihre Fragestellung bisher ausreichend fachlich und diagnostisch beurteilt wurde. Wenn Sie weiterhin konkrete medizinische Unsicherheiten haben oder eine komplexe Behandlungsalternative überprüfen lassen möchten, kann eine spezialisierte Zweitmeinung sinnvoll sein. Voraussetzung ist, dass eine ernsthafte und nachvollziehbare Fragestellung besteht.

Muss ich mich anschließend in Ihrer Praxis behandeln lassen?

Nein. Die Zweitmeinung soll Ihnen eine zusätzliche fachliche Entscheidungsgrundlage geben. Sie entscheiden selbst, ob und wo Sie eine gegebenenfalls empfohlene Behandlung durchführen lassen möchten.

Ist eine Zweitmeinung auch möglich, wenn ich noch keinen konkreten Behandlungsplan habe?

Ja, sofern eine konkrete komplexe zahnmedizinische Fragestellung vorliegt. Beispielsweise kann eine Zweitmeinung sinnvoll sein, wenn Sie unterschiedliche Behandlungsmöglichkeiten abwägen möchten oder bisher keine überzeugende Lösung für Ihre Zahnsituation gefunden haben.

Zweitmeinung bei Komplettsanierungen und komplexem Zahnersatz4 Fragen
Ist eine komplette Zahnsanierung immer notwendig, wenn viele Zähne geschädigt sind?

Nein. Auch bei umfangreichen Zahnschäden muss individuell geprüft werden, welche Zähne tatsächlich nicht mehr erhaltungswürdig sind und welche restauriert werden können. Eine Komplettsanierung sollte nicht allein aufgrund eines einheitlichen ästhetischen Zielbildes erfolgen. Entscheidend sind die Prognose der einzelnen Zähne, die funktionelle Situation und die langfristige Erhaltungsfähigkeit der geplanten Versorgung.

Wie kann ich überprüfen lassen, ob die vorgeschlagene Zahnsanierung medizinisch notwendig ist?

Dazu werden die klinischen Befunde, Röntgenaufnahmen, vorhandenen Behandlungspläne und gegebenenfalls weitere diagnostische Unterlagen ausgewertet. Beurteilt werden unter anderem die Erhaltungswürdigkeit der Zähne, parodontale und endodontische Befunde, die geplante prothetische Versorgung sowie mögliche Alternativen. Eine abschließende Beurteilung setzt bei komplexen Fällen auch eine entsprechende klinische Untersuchung voraus.

Gibt es Alternativen zu einer Versorgung mit zahlreichen Kronen?

Das hängt vom Zustand der vorhandenen Zähne ab. Je nach Ausgangssituation können beispielsweise Teilkronen, Veneers, adhäsive Restaurationen oder andere substanzschonende Versorgungen infrage kommen. Ob solche Alternativen medizinisch sinnvoll sind, muss für jeden Zahn und im Zusammenhang mit dem gesamten Gebiss beurteilt werden.

Worauf sollte bei einer umfangreichen prothetischen Rehabilitation besonders geachtet werden?

Wesentlich sind eine sorgfältige Diagnostik, die Prognose der einzelnen Zähne, die funktionelle Planung, die Abstimmung von Ober- und Unterkiefer sowie die langfristige Belastbarkeit der Versorgung. Auch die biologische Verträglichkeit, Reparaturfähigkeit und spätere Erweiterbarkeit des Zahnersatzes sollten berücksichtigt werden.

Zweitmeinung bei Bisshebung und Abrasionsgebiss5 Fragen
Wann ist eine Bisshebung medizinisch erforderlich?

Eine Bisshebung kann bei ausgeprägtem Zahnverschleiß, erheblichen Verlusten an Zahnhartsubstanz oder veränderten funktionellen Verhältnissen erforderlich werden. Ob tatsächlich eine Veränderung der vertikalen Dimension notwendig ist und in welchem Umfang sie erfolgen sollte, hängt von der individuellen Befundsituation ab. Eine Bisshebung sollte immer in ein umfassendes funktionelles und prothetisches Behandlungskonzept eingebettet sein.

Ist eine Bisshebung bei stark abgenutzten Zähnen immer notwendig?

Nein. Stark abgenutzte Zähne bedeuten nicht automatisch, dass die Bisshöhe verändert werden muss. Zunächst ist zu beurteilen, welche funktionellen und anatomischen Veränderungen tatsächlich vorliegen und welche Möglichkeiten einer Rekonstruktion bestehen. Auch die vorhandene Kompensationsfähigkeit des Gebisses spielt eine Rolle.

Was ist ein Abrasionsgebiss?

Als Abrasionsgebiss wird eine Gebisssituation bezeichnet, bei der durch mechanischen Zahnverschleiß erhebliche Teile der natürlichen Zahnhartsubstanz verloren gegangen sind. Häufig sind die Kauflächen abgeflacht und die Zähne verkürzt. Die Ursachen und das Ausmaß des Verschleißes müssen individuell untersucht werden. Neben mechanischer Abnutzung können auch Attrition und erosive Prozesse beteiligt sein.

Kann eine Bisshebung zu Beschwerden im Kiefergelenk oder in der Kaumuskulatur führen?

Veränderungen der Bisshöhe und der Okklusion können Auswirkungen auf das stomatognathe System haben. Ob Beschwerden auftreten, hängt von verschiedenen individuellen Faktoren ab. Deshalb sind eine sorgfältige funktionelle Diagnostik, eine nachvollziehbare Planung und gegebenenfalls eine therapeutische Erprobung wichtig.

Wie lässt sich vor einer endgültigen Versorgung überprüfen, ob eine geplante Bisshebung funktioniert?

Je nach Ausgangssituation können diagnostische Wax-ups, Mock-ups, Schienen oder provisorische Versorgungen eingesetzt werden. Damit lassen sich die geplanten Veränderungen hinsichtlich Funktion, Ästhetik und Verträglichkeit beurteilen, bevor die definitive prothetische Rehabilitation erfolgt.

Zweitmeinung bei ästhetischer Zahnmedizin3 Fragen
Sind Veneers immer die beste Lösung für schöne Zähne?

Nein. Veneers können bei geeigneter Indikation eine sehr gute ästhetische Versorgung ermöglichen. Allerdings muss geprüft werden, wie viel natürliche Zahnsubstanz dafür entfernt werden müsste und ob gegebenenfalls weniger invasive Alternativen bestehen. Je nach Ausgangssituation können auch additive Kompositrestaurationen oder andere Versorgungsformen sinnvoll sein.

Wann sind Kronen statt Veneers erforderlich?

Kronen kommen insbesondere dann infrage, wenn ein Zahn umfangreicher geschädigt ist und eine Versorgung benötigt, die größere Teile seiner Zahnsubstanz umfasst. Die Entscheidung hängt vom vorhandenen Restzahnbestand, der Belastungssituation und der jeweiligen Defektausdehnung ab. Eine Krone sollte nicht allein aus ästhetischen Gründen gewählt werden, wenn eine substanzschonendere Versorgung ausreicht.

Kann man eine bereits geplante Veneer-Behandlung nochmals überprüfen lassen?

Ja. Dabei können die medizinische Indikation, die geplante Präparation, die Materialwahl, die ästhetischen Zielsetzungen und die funktionelle Belastung beurteilt werden. Gerade bei der Versorgung vieler Zähne ist es sinnvoll, die Auswirkungen auf die natürliche Zahnsubstanz und das gesamte Gebiss zu berücksichtigen.

Zweitmeinung bei Implantaten und komplexem Knochenaufbau6 Fragen
Sind Implantate bei starkem Kieferknochenverlust grundsätzlich ausgeschlossen?

Nein. Ein ausgeprägter Knochenverlust kann eine Implantation erschweren oder zusätzliche chirurgische Maßnahmen erforderlich machen. Unter geeigneten Voraussetzungen kann fehlender Knochen durch unterschiedliche Augmentationsverfahren rekonstruiert werden. Ob eine solche Behandlung möglich und sinnvoll ist, hängt von der individuellen Anatomie, der Knochenqualität, der medizinischen Ausgangssituation und den damit verbundenen Risiken ab.

Mir wurde gesagt, dass bei mir keine Implantate mehr möglich sind. Lohnt sich eine Zweitmeinung?

Gerade in solchen Situationen kann eine spezialisierte Zweitmeinung sinnvoll sein. Die Möglichkeiten der modernen Knochenaugmentation sind vielfältig. Allerdings kann nicht jeder ausgeprägte Knochenmangel rekonstruiert werden. Eine individuelle Untersuchung und die Beurteilung der vorhandenen Bildgebung sind erforderlich, um die tatsächlichen Möglichkeiten und Grenzen einzuschätzen.

Was versteht man unter einem komplexen Knochenaufbau?

Ein komplexer Knochenaufbau ist ein chirurgisches Verfahren zur Rekonstruktion fehlender Kieferknochensubstanz. Je nach Defekt können horizontale oder vertikale Augmentationen erforderlich sein. Hierfür kommen unterschiedliche Techniken und Materialien zum Einsatz. Besonders anspruchsvoll sind Situationen, in denen größere dreidimensionale Knochendefekte vorliegen oder bereits frühere Augmentationsversuche gescheitert sind.

Was ist die Khoury-Schalentechnik?

Die von Prof. Dr. Fouad Khoury entwickelte Schalentechnik ist ein Verfahren zur Rekonstruktion von Kieferknochen. Dabei werden dünne kortikale Knochenplatten aus patienteneigenem Knochen als räumliche Begrenzung für den Augmentationsbereich eingesetzt. Der dazwischenliegende Raum wird mit Knochenpartikeln aufgefüllt. Das Verfahren kann insbesondere bei anspruchsvollen horizontalen und vertikalen Knochendefekten eingesetzt werden.

Kann auch nach einem gescheiterten Knochenaufbau erneut rekonstruiert werden?

In bestimmten Fällen sind weitere Knochenaufbaumaßnahmen möglich. Voraussetzung ist eine sorgfältige Analyse der Ursachen des bisherigen Misserfolgs, der verbliebenen Knochenstrukturen und der lokalen Gewebeverhältnisse. Auch die individuelle Heilungssituation und mögliche Risikofaktoren müssen berücksichtigt werden. Eine erneute Augmentation ist deshalb immer eine individuelle Entscheidung.

Muss für eine implantologische Zweitmeinung ein DVT angefertigt werden?

Nicht zwangsläufig. Ob eine dreidimensionale Röntgendiagnostik erforderlich ist, hängt von der Fragestellung und den bereits vorhandenen Aufnahmen ab. Vorhandene DVT-Aufnahmen können häufig für eine erste fachliche Beurteilung verwendet werden. Zusätzliche Bildgebung sollte nur erfolgen, wenn sie medizinisch sinnvoll und erforderlich ist.

Zweitmeinung nach Misserfolgen und Komplikationen6 Fragen
Kann ich eine Zweitmeinung einholen, wenn meine Implantate verloren gegangen sind?

Ja. Der Verlust eines Implantats sollte hinsichtlich möglicher biologischer, chirurgischer, anatomischer und prothetischer Ursachen untersucht werden. Dazu gehören beispielsweise Entzündungen, Knochenverhältnisse, Belastungssituation und Implantatposition. Je nach Ausgangssituation können weitere Behandlungsmöglichkeiten bestehen.

Was kann man tun, wenn ein Knochenaufbau nicht funktioniert hat?

Zunächst sollte geklärt werden, weshalb die Augmentation nicht den gewünschten Erfolg gebracht hat. Mögliche Ursachen können unter anderem Wundheilungsstörungen, Infektionen, unzureichende Stabilität oder ungünstige anatomische Voraussetzungen sein. Auf Grundlage dieser Analyse kann beurteilt werden, ob eine erneute Knochenrekonstruktion oder eine alternative Versorgung infrage kommt.

Kann eine misslungene Bisshebung korrigiert werden?

In vielen Fällen können funktionelle und prothetische Probleme nach einer Bisshebung nochmals untersucht und gegebenenfalls behandelt werden. Entscheidend ist, welche Veränderungen vorgenommen wurden, welche Beschwerden bestehen und welche Strukturen noch vorhanden sind. Eine erneute Rehabilitation erfordert eine besonders sorgfältige diagnostische und funktionelle Planung.

Was ist, wenn mein neuer Zahnersatz funktionell oder ästhetisch nicht zufriedenstellend ist?

Zunächst sollte untersucht werden, worin die Ursache der Unzufriedenheit liegt. Möglich sind beispielsweise Probleme mit der Okklusion, der Zahnstellung, der Ästhetik, der Materialwahl oder der prothetischen Gestaltung. Je nach Befund können Korrekturen, Reparaturen oder eine erneute Versorgung sinnvoll sein.

Können auch mehrere aufeinanderfolgende Behandlungsfehler oder Misserfolge beurteilt werden?

Ja. Gerade bei mehrfach erfolglosen Behandlungsversuchen ist eine umfassende Betrachtung des gesamten Behandlungsverlaufs wichtig. Dazu gehören frühere Diagnosen, Operationen, prothetische Versorgungen, Röntgenaufnahmen und die Entwicklung der aktuellen Situation. Ziel ist es, wiederkehrende Ursachen und mögliche alternative Behandlungswege zu identifizieren.

Wird bei einer Zweitmeinung auch beurteilt, ob ein anderer Zahnarzt einen Behandlungsfehler gemacht hat?

Im Rahmen einer medizinischen Zweitmeinung können Befunde, Behandlungsverläufe und mögliche Ursachen für Komplikationen fachlich beurteilt werden. Eine solche Einschätzung ist jedoch nicht automatisch ein medizinisches oder juristisches Gutachten zur Feststellung eines Behandlungsfehlers oder einer Haftung. Dafür können gesonderte gutachterliche und rechtliche Verfahren erforderlich sein.

Experten, Ablauf und Organisation5 Fragen
Sind Prof. Dr. Andreas Olze und Prof. Dr. Fouad Khoury persönlich in die Beurteilung eingebunden?

Ja. Beide Professoren sind aktiv in die fachliche Beurteilung der Befunde eingebunden. Die Beteiligung richtet sich nach der jeweiligen Fragestellung und den fachlichen Schwerpunkten. Prof. Dr. Olze übernimmt auch bei chirurgischen Fragestellungen einen wesentlichen Teil der Abstimmung. Prof. Dr. Khoury wird insbesondere bei implantologischen und knochenchirurgischen Fragestellungen hinzugezogen.

Kann ich Prof. Dr. Fouad Khoury persönlich in Berlin kennenlernen?

Prof. Dr. Khoury ist viermal jährlich für jeweils zwei Operationstage persönlich in Berlin tätig. Während dieser Präsenzzeiten können Patienten bei entsprechender Fragestellung auch persönlich von ihm untersucht werden. Zwischen diesen Terminen besteht die Möglichkeit einer persönlichen Vorstellung in der Privatzahnklinik Schloss Schellenstein.

Kann Prof. Dr. Khoury meinen Fall auch beurteilen, wenn er gerade nicht in Berlin ist?

Ja. Die fachliche Beurteilung kann anhand der übermittelten Befunde, Röntgenaufnahmen, Fotos und weiteren diagnostischen Unterlagen erfolgen. Dabei muss zwischen einer Beurteilung anhand vorhandener Unterlagen und einer persönlichen klinischen Untersuchung unterschieden werden.

Welche Unterlagen sollte ich für die Zweitmeinung mitbringen?

Hilfreich sind insbesondere:

  • der bisherige Behandlungsplan und Kostenvoranschlag
  • aktuelle und ältere Röntgenbilder
  • vorhandene DVT-Aufnahmen
  • intraorale und gegebenenfalls extraorale Fotos
  • Informationen zu bereits durchgeführten Behandlungen
  • vorhandene Modelle oder digitale Scans
  • bei Komplikationen eine möglichst vollständige Dokumentation des bisherigen Verlaufs

Welche Unterlagen im konkreten Fall erforderlich sind, wird vor dem Termin abgestimmt.

Kann die Zweitmeinung ausschließlich anhand von Röntgenbildern erfolgen?

Röntgenbilder und DVT-Aufnahmen sind wichtige diagnostische Hilfsmittel, ersetzen aber nicht in jedem Fall eine klinische Untersuchung. Insbesondere bei funktionellen, parodontalen und prothetischen Fragestellungen ist die persönliche Untersuchung häufig unverzichtbar. Eine erste Sichtung vorhandener Unterlagen kann helfen, den weiteren diagnostischen Bedarf festzulegen.

Kosten und Entscheidungsfindung6 Fragen
Was kostet die zahnmedizinische Zweitmeinung?

Für die ausführliche persönliche Untersuchung, die Befundsichtung und die mündliche fachliche Beratung beträgt das reguläre Honorar nach vorheriger Vereinbarung 675 Euro. Bei besonders komplexen Fragestellungen kann der Aufwand abweichen. Die Kosten werden vor Beginn transparent abgestimmt.

Was kostet ein ausführlicher schriftlicher Zweitmeinungsbericht?

Ein zusätzlicher ausführlicher schriftlicher Zweitmeinungsbericht wird mit 250 Euro berechnet. Er enthält eine strukturierte Darstellung der Ausgangssituation, die fachliche Bewertung der vorhandenen Befunde sowie eine Einschätzung möglicher Behandlungsalternativen und weiterer Schritte.

Muss ich den schriftlichen Bericht zusätzlich beauftragen?

Nein. Die mündliche Zweitmeinung ist eine eigenständige Leistung. Ein ausführlicher schriftlicher Bericht kann bei Bedarf zusätzlich vereinbart werden.

Werden die Kosten von meiner Krankenversicherung übernommen?

Die Erstattungsfähigkeit hängt von Ihrem Versicherungsstatus, Ihrem Tarif und der konkreten Abrechnung ab. Eine vollständige oder teilweise Kostenübernahme kann nicht pauschal zugesagt werden. Wir empfehlen, die Erstattungsfrage vorab mit Ihrer Versicherung zu klären.

Warum ist eine professionelle Zweitmeinung kostenpflichtig?

Eine fundierte Zweitmeinung erfordert eine intensive Befundsichtung, diagnostische Bewertung und persönliche ärztliche Beratung. Bei komplexen Fällen werden zusätzlich die spezialisierten fachlichen Perspektiven von Prof. Dr. Andreas Olze und Prof. Dr. Fouad Khoury einbezogen. Es handelt sich um eine eigenständige medizinische Leistung, für die Zeit und fachliche Expertise aufgewendet werden.

Bin ich verpflichtet, die anschließend empfohlene Behandlung durchführen zu lassen?

Nein. Die Zweitmeinung soll Ihnen eine fundierte Entscheidungsgrundlage bieten. Sie entscheiden selbst, ob Sie eine vorgeschlagene Behandlung umsetzen und bei welchem Behandler Sie dies tun möchten.

Weiterlesen: Fachartikel zum Thema

Fachartikel

Bisshebung und abgenutzte Zähne

Wann eine Bisshebung bei Zahnverschleiß sinnvoll ist und wie sie vorab getestet wird.

Fachartikel

Implantate bei Knochendefizit

Möglichkeiten, wenn der Kieferknochen für Implantate nicht ausreicht.

Fachartikel

Knochenaufbau mit Implantatlösung

Verfahren des Knochenaufbaus und ihre Bedeutung für den Implantaterfolg.

Fachartikel

Google, ChatGPT & Co. als Zweitmeinung

Was digitale Informationen leisten können – und wo die ärztliche Beurteilung beginnt.

Prof. Dr. med. dent. Andreas Olze, Zahnärztlicher Leiter

Fachlich geprüft und freigegeben von

Prof. Dr. med. dent.

Andreas Olze

Prof. Dr. Olze vereint Erfahrung, Präzision und Leidenschaft für Zahnmedizin. Sein Anspruch ist Spitzenqualität, die er täglich neu gemeinsam mit seinem kompetenten und empathischen Team erschafft. Seine Stärke ist seine fundierte Erfahrung, mit der er seinen PatientInnen stets auf Augenhöhe und menschlich zugewandt, persönlich begegnet.

Zuletzt fachlich geprüft am

Zur Vita

Kontakt & Anfahrt

Hier finden Sie uns

Adresse

Friedrichstraße 186
10117 Berlin

U Stadtmitte (U2, U6)
U Hausvogteiplatz (U2)

Öffnungszeiten

Mo – Do 08.00 – 20.00
Fr 08.00 – 18.00

Akute Schmerzen außerhalb der Sprechzeiten? Zahnärztlicher Notdienst: 030 – 89004-333 oder www.kzv-berlin.de

Kartenausschnitt: Friedrichstraße 186, 10117 Berlin